Ein kleiner Auszug aus dem Leitfaden

Software as a Service

Mit Software as a Service (SaaS) bezeichnet man das Vermieten von Anwendungen und Programmfunktionalitäten. Ein Application Service Provider stellt dabei entweder marktgängige Standard-Software oder Software, die speziell für diesen Zweck entwickelt wurde, sowie die dafür notwendige Infrastruktur zur Verfügung. Die Anwendung wird üblicherweise von einer Vielzahl von Anwendern genutzt. Die Bezahlung erfolgt in der Regel nach einem Dienstleistungsvertrag, z.B. abhängig von der Anzahl der getätigten Transaktionen oder als monatliche Fixmiete. Der SaaS-Anbieter sorgt für die Softwarelizenz, die Pflege und den Update. Für den Nutzer stellt er in geeigneter Form Support zur Verfügung.


„Application Service Providing: jährliches Wachstum von 91%!“ - „Umsatzpotential steigt von 296 Mio. auf 7,8 Mrd. USD innerhalb von fünf Jahren!“

So und so ähnlich lauteten die Marktprognosen für Application Service Providing (ASP) im Jahr 1999. Doch es kam anders. Der Hype war schnell vorbei und das Thema nachhaltig beschädigt.

Dennoch konnte sich die Idee, Standard-Software als Dienstleistung über das Internet oder andere Datennetze anzubieten, in den vergangenen Jahren durchsetzen. So gibt es neben vielen im Privatbereich sehr populären Diensten – am bekanntesten wohl das breite Angebot von Google – auch im Unternehmensbereich erfolgreiche Anwendungen. Um dem Thema mehr Aktualität und Zugkraft zu verleihen, wurde mittlerweile ein neuer, unverbrauchter Begriff für diese Art der Software-Dienstleistung gefunden: Software as a Service (SaaS).

Die Qualität derartiger Software-Dienstleistungen variiert allerdings enorm, die Unsicherheit bei potentiellen Kunden ist dementsprechend hoch. Um hier einen Beitrag zu höherer Transparenz zu leisten, hat die VITE-Group „Rahmenbedingungen für Application Service Providing“ im Jahr 2004 die Auseinandersetzung mit diesem Thema begonnen. In einem ersten Schritt einigte man sich in intensiven Diskussionen auf eine gemeinsame Definition des Begriffes „Application Service Providing“. Eine genaue Abgrenzung ist aufgrund der Vielfalt der angebotenen Geschäftsmodelle zwar immer wieder schwierig, es gelang jedoch, ein für die Auseinandersetzung im Rahmen der VITE-Group ausreichendes gemeinsames Verständnis zu entwickeln (siehe Definition auf Seite 5).

Im Zuge der Diskussionen wurde bald klar, dass es für seriöse Anbieter und potentielle Kunden in gleicher Weise wünschenswert
wäre, einen Leitfaden für die wesentlichen Qualitätsvoraussetzungen von Software as a Service zur Verfügung zu haben. Weiters zeigte sich deutlich, dass zu wenig Klarheit über die rechtlichen Grundlagen solcher Geschäftsbeziehungen besteht. Im Herbst 2005 wurde daher die Arbeit an einem Leitfaden auf Grundlage der rechtlichen Rahmenbedingungen begonnen.

Neben einigen VITE-Mitgliedern engagierte sich in dieser Arbeitsgruppe auch der Arbeitskreis für IT-Leistungsverträge und -Rechtspolitik der Österreichischen Computergesellschaft (OCG) mit drei Teilnehmern; dies vor dem Hintergrund, dass der
Arbeitskreis zwei Jahre zuvor begonnen hatte, einen Mustervertrag für Outsourcing und ASP-Dienstleistungen zu konzipieren. Dazu
wurden auch AGB einiger wesentlicher Anbieter analysiert und über das Ergebnis der Analyse mit den betreffenden Anbietern diskutiert. Die Erkenntnisse aus diesen Arbeiten und langjährige Erfahrungen aus Software-Outsourcing-Projekten wurden in die Diskussion eingebracht.

Bei der Entwicklung der nun vorliegenden „Gebrauchsanweisung“ wurde darauf geachtet, die grundlegenden, allgemein relevanten
Rahmenbedingungen abzudecken. Ganz bewusst wurde darauf verzichtet, Kriterien zur Überprüfung der Funktionsweise der konkreten Anwendung festzulegen. Der vorliegende Leitfaden umfasst also die für alle SaaS-Dienste generell geltenden Rahmenbedingungen und deckt vor allem jene Bereiche ab, in denen es an ausreichender Transparenz mangelt bzw. wesentliche Informationsdefizite bestehen. Zu einigen Teilaspekten wird auf vertiefende Literatur verwiesen.

Dieser Leitfaden soll einen Überblick bieten und Anstoß geben, die im Einzelfall relevanten Fragen genauer zu bearbeiten. Bei der
Erarbeitung wurde stets versucht, eine zu Anbietern und Kunden neutrale Stellung einzunehmen und beide Sichtweisen ausreichend zu berücksichtigen, mit dem Ziel, einen Interessensausgleich zwischen diesen beiden Positionen zu ermöglichen.

Aus Sicht der VITE-Group stellt der hiermit nun vorliegende Leitfaden eine sinnvolle Grundlage für eine zielgerichtete Diskussion zwischen Anbieter und potenziellem Kunden dar, vor allem in der Phase des vorvertraglichen Informationsaustausches. Wird er als Basis für die notwendigen Festlegungen im Vertrag herangezogen, kann kein wichtiger Aspekt vergessen werden. Er ermöglicht es interessierten Kunden, Diensteanbietern die richtigen Fragen zu stellen und so die relevanten Rahmenbedingungen abzuklären. Weiters sollte er den Vergleich zwischen Alternativangeboten erleichtern. Anbietern wiederum gibt diese Broschüre die Möglichkeit, sich auf die entsprechenden Kundenfragen vorzubereiten sowie die Qualität ihres Angebots zu prüfen. Weiters leistet er einen Beitrag zu höherer Sicherheit in rechtlicher Hinsicht, indem er es erleichtert, den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen beginnend mit den vorvertraglichen Pflichten (wie z.B. Aufklärung) bis zur Phase nach Vertragsabschluss (z.B. Pflicht zur Datenlöschung) zu entsprechen. Werden alle angeführten Punkte zwischen Kunden und Anbieter hinreichend präzise diskutiert und beantwortet, dann liegt eine solide Basis für die weitere Zusammenarbeit vor.

Für die Zukunft ist geplant, den Leitfaden in erweiterter Form einer Zertifizierung von SaaS-Dienstleistungen durch eine neutrale Institution (z.B. OeNORM, TÜV) zugrundezulegen. Hier sind Gespräche über die genaue Abwicklung in Gang.

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