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Organisatorische Voraussetzungen für eps giropay

  • Rüdiger Schultz
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28 Jul 2015 12:10 - 04 Aug 2015 12:24 #1 von Rüdiger Schultz
Organisatorische Voraussetzungen für eps giropay wurde erstellt von Rüdiger Schultz
Der erste Schritt zur Nutzung von eps und giropay ist die sogenannte "Händlervereinbarung" zwischen dem Händler und seiner Hausbank.

In diesem Vertrag werden Rechte und Pflichten der beiden Vertragspartner definiert. Die Händlervereinbarung ist so etwas wie ein "Rahmenvertrag". Die Nutzung von eps bzw. giropay wird mit eigenen "Produktblättern" im Vertrag geregelt.

Achten Sie darauf, dass in Ihrer Händlervereinbarung unbedingt BEIDE Produkte aktiviert werden (zwei Produktblätter enthalten sind).

Nach Vertragsabschluss werden Sie von Ihrer Hausbank die notwendigen Zugangsdaten für die Nutzung von eps/giropay bekommen

Händlerbezeichnung: ...
Shop URL ...
User ID ...
PIN: ...
Services: sollte sein: eps, giropay

Die ERSTE Bank und Sparkassen versenden in diesem Zusammenhang einen sogenannten "PIN-Brief"

Diese Informationen werden in der Konfigurationsdatei eingetragen.

Ruediger Schultz
Schultz IT Solutions

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