Spendenabsetzbarkeit für ALLE(!) gemeinnützigen Bereiche
Im österreichischen Ministerrat vom 05.07.2023 wurden die Neuregelung und Erweiterung der Spendenabsetzbarkeit für alle gemeinnützigen Bereiche beschlossen!
Das Wichtigste : ab 01.01.2024 haben ALLE gemeinnützigen Bereiche Zugang zur Spendenbegünstigung. Es gibt keine Benachteiligung mehr für die Spendenzwecke Bildung, Tierschutz, Sport und Teile der Kultur.
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Ab 01.01.2024 gelten folgende Neuerungen für die Spendenabsetzbarkeit
1) ALLE gemeinnützigen Bereiche haben Zugang zur Spendenbegünstigung. Es gibt keine Benachteiligung für die Spendenzwecke Bildung, Tierschutz, Sport und Teile der Kultur.
2) Speziell für kleine Organisationen mit jährlichen Spendeneinnahmen von weniger als einer Million Euro kommt eine Verbesserung, die ihren Zugang zur Spendenbegünstigung wesentlich erleichtert: Anstatt der umfassenden, jährlichen Wirtschaftsprüfung, die sie für die Gewährung der Spendenbegünstigung bezahlen mussten, reicht in Zukunft die Bestätigung durch eine/n Steuerberater*in.
3) Während der Bescheid zur Spendenabsetzbarkeit bisher frühestens drei Jahre nach der Gründung des Vereins möglich war, kann der Antrag ab dem kommenden Jahr bereits nach einem Jahr Vereinstätigkeit gestellt werden. Eine große Erleichterung für neu gegründete Vereine, die durch den schnelleren Zugang schneller wachsen und damit mehr Gutes bewirken können.
4) Durch die im internationalen Vergleich bislang sehr restriktiven und kaum förderlichen Rahmenbedingungen konnten gemeinnützig aktive Stiftungen ihr Potential bislang bei weitem nicht ausschöpfen. Das soll sich ab 2024 u.a. dadurch ändern, dass die Absetzbarkeit von Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen in Dauerrecht übernommen wird und nicht per Jahresende ausläuft. Außerdem können Stiftungen künftig schon im Gründungsjahr wesentlich flexibler agieren und auch Stiftungskapital (nicht nur dessen Erträgnisse) zum Einsatz bringen. Damit können sie etwa in akuten Krisenfällen schneller helfen.
5) Die Reform ist auch mit Verfahrenserleichterungen bei Statutenänderungen sowie bei der Abhebung von steuerlichen Grenzen verbunden. So wird beispielsweise die Obergrenze für Ausnahmegenehmigungen bei wirtschaftlichen Tätigkeiten von 40.000 auf 100.000 Euro erhöht. Insgesamt wird durch diese und andere Maßnahmen die Rechtssicherheit für gemeinnützige Vereine verbessert und Bürokratie abgebaut.
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Bitcoin Mining contributes heavily to climate change
And it is getting worse!
Amid growing concerns over the impacts of climate change on worldwide water security, Bitcoin’s water footprint has rapidly escalated in recent years. The water footprint of Bitcoin in 2021 significantly increased by 166% compared with 2020, from 591.2 to 1,573.7 GL. The water footprint per transaction processed on the Bitcoin blockchain for those years amounted to 5,231 and 16,279 L, respectively.