Spendenbegünstigung in Österreich ab 2017 - Informationen für Spender
Für Spenden an gemeinnützige Organisationen, welche vom Finanzministerium als spendenbegünstigt anerkannt sind, ändert sich die steuerliche Berücksichtigung ab 01. Januar 2017 ganz wesentlich! Als Spender können Sie Ihre Spende nicht mehr selbst im Steuerausgleich anführen. Dies muss automatisch durch eine Meldung der Spendenorganisation ans Finanzamt erfolgen, falls Sie die Spende berücksichtigt haben wollen und die entsprechende Erlaubnis erteilen.
Als Dienstleister für spendenbegünstigte Organisationen haben wir eine Lösung realisiert, mit der diese Erlaubnis (samt den dazu notwendigen Personendaten) von Ihnen im Verlauf der Spende abgefragt (und falls Sie die Erlaubnis erteilen, auch diese Meldung durchgeführt) werden kann.
Nachdem Sie Ihre Spende abgewickelt haben, werden Sie auf eine Website weitergeleitet, wo Sie diese Erlaubnis erteilen (oder auch nicht erteilen) können.
das rote Feld
Falls Sie die Spende nicht steuerlich geltend machen wollen, können sie mit dem Link im roten Feld direkt zur Website der Spendenorganisation zurückkehren.
das grüne Feld
Falls Sie die Spende von der Einkommenssteuer abziehen möchten, benötigen wir die Daten (Vorname, Nachname und Geburtsdatum) und Ihre Zustimmung im grünen Feld von Ihnen.
Wenn Sie auch noch die Postleitzahl Ihres Wohnorts eingeben, können wir Ihre Spende auch dann richtig zuordnen, falls der sehr unwahrscheinliche Fall eintritt, das Jemand zweiter den selben Namen und das selbe Geburtsdatum wie Sie hat. Für keinen anderen Zweck wird diese Postleitzahl benötigt.
Wenn Sie Ihre E-Mail Adresse eingeben, werden wir Sie benachrichtigen, sobald die Meldung ans Finanzamt erfolgt ist.
Sobald Sie auf "...speichern und ... übermitteln" geklickt haben, werden Sie wieder zur Website der Spendenorganisation zurückgeleitet.
Auf unserer Website finden Sie auch weitergehende Infos (nicht nur für Spender) .